28.11.2014 |
Ryanair-Aktionäre billigen Expansionskurs
Weg frei für die neue Ryanair-Flotte. Die Aktionäre von Europas größtem Billigflieger stimmten am Freitag mit überwältigender Mehrheit von 99,93 Prozent für eine mit Boeing ausgehandelte Großbestellung. Die Anteilseigner trauen ihrer Airline mehr als 150 Millionen Passagiere im Jahr zu. Ryanair ist die dominierende Airline am Airport Weeze und hat in Aussicht gestellt, in Weeze wieder mehr Strecken anzubieten, wenn die bestellten Jets in Dienst gestellt sind. Insgesamt erhält Ryanair in den kommenden Jahren 280 neue Jets, und wenn die entsprechende Kaufoption gezogen wird, sogar 380. Derzeit betreibt Ryanair eine Flotte von rund 300 Jets. Die älteren Maschinen werden bei der irischen Fluggesellschaft traditionell durch neu Ausgelieferte Modelle ersetzt, so dass das tatsächliche Flottenwachstum schwer abzuschätzen ist. Ryanair hat in der Vergangenheit Zielgrößen zwischen 420 und 520 Jets genannt. Unter dem Strich ist bis zum Ende des Jahrzehnts mit einem Wachstum um ungefähr 50 Prozent zu rechnen. Die Auslieferung der neuen Jets wird sich jedoch über einige Jahre erstrecken, so dass Weeze allenfalls mittelfristig profitieren könnte.
Quellen: www.aero.de, pro:niederrhein (RT) |
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13.11.2014 |
Positive Signale aus dem NRW-Wirtschaftsministerium |
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06.11.2014 |
Bundesverfassungsgericht erklärt Ticket-Steuer für verfassungskonform Das Luftverkehrsteuergesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Das Luftverkehrsteuergesetz begründet eine Steuerpflicht für die in Deutschland ab dem 1. Januar 2011 startenden Abflüge von Fluggästen, die von einem gewerblichen Luftverkehrsunternehmen transportiert werden, nicht aber für private Flüge und Frachtflüge. Neben der Erzielung von Einnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich soll die Abgabe nach der Gesetzesbegründung lenkend wirken, indem sie Anreize für "ein umweltgerechteres Verhalten im Bereich des Flugverkehrs setzt". Die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat das Luftverkehrsteuergesetz im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle zur Prüfung gestellt. Die mit der Klage der Sache nach angegriffenen Normen des Luftverkehrsteuergesetzes sind nach Ansicht des Gerichts jedoch verfassungsgemäß. Mit dem Karlsruher Urteil bleibt die einseitig in Deutschland erhobene Steuer unangetastet. Die Ticket-Steuer belastet den grenznahen Flughafen Weeze seit ihrer Einführung in besonderem Maße, da eine vergleichbare Steuer in den Niederlanden nicht erhoben wird. Die Zahl der Fluggäste aus dem Nachbarland ist nach der Einführung der Zusatzbelastung 2011 stark rückläufig. Als grenznaher Flughafen leidet der Airport Weeze wie kein anderer unter der wettbewerbsverzerrenden Steuer. Da der volkswirtschaftliche Schaden durch die Steuer erheblich größer ist als der Nutzen durch ein erhöhtes Steueraufkommen, kämpfen die deutschen Flughäfen und sachkundige Ökonomen weiterhin für eine Abschaffung der Steuer, die in den Nachbarländern nicht erhoben wird.
Quellen: Bundesverfassungsgericht, pro:niederrhein (RT) |
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03.11.2014 |
Vorerst keine Körperscanner am Airport Weeze |
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