Gerichtsurteil zum Lärmschutz stützt Airport-Gegner

 weeze (nik) Der Flughafen Weeze ist von einer Zivilkammer des Landgerichts Kleve dazu verurteilt worden, Lärmgrenzen über dem Grundstück eines Klägers einzuhalten. Die Familie lebt in 3,5 Kilometer Entfernung zum Airport und wird durch landende Flugzeuge mit bis zu 82 Dezibel gestört. Zumutbar seien tagsüber 55 und nachts 40 Dezibel, befand das Gericht. Zu einem Stopp des Flugbetriebs wird es so bald dennoch nicht kommen. Die beiden Parteien wollen sich außergerichtlich einigen, zudem können sie in Berufung gehen. Rechtskräftig würde das Urteil erst in vier Wochen. 

RP-Online