Klarheit am 27. Februar
22.01.2009 / Lokalausgabe

WEEZE. In einer Klage einer Flughafenanwohnerin gegen die Lärmbelästigung durch den Airport hat das Landgericht Kleve nach mündlicher Verhandlung eine Entscheidung für den 27. Februar angekündigt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Rechtsanwaltes Johannes Bohl hervor, der die Klägerin Sabine Siegel vertritt.

So habe laut Bohl der Vorsitzende Richter erklärt, dass voraussichtlich der Klage auf Unterlassung von Fluglärm auf dem klägerischen Grundstück stattgegeben werde, „da der Flughafenbetrieb sich bis heute nicht auf eine rechtskräftige Genehmigung stützt, wird voraussichtlich das Landgericht Kleve die Fluglärmbelästigung für die Klägerin als unzumutbar untersagen." Dazu Sabine Siegels Ehemann Ahmet Siegel: „Wir hoffen, dass – nach Eintritt der Rechtskraft – der Flugbetrieb letztlich eingestellt wird." „Wir warten das Urteil gelassen ab", kommentierte gestern Flughafen-Geschäftsführer Ludger van Bebber den angekündigten Termin. (rey)