OVG-Sprecher zeigen sich verwundert

25.10.2008 / Lokalausgabe

GABY BOCH

KREIS KLEVE. Er habe sich über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig gewundert. Freundlich drückt Dr. Ulrich Lau, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Münster aus, was ihn und den 20. Senat bewegt. Der hatte im Januar 2006 dem Flughafen Niederrhein die Betriebserlaubsnis entzogen. Und unter anderem bemängelt, dass formal keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erstellt wurde. Sie seien im Recht, glaubten die Richter. Und mussten sich eines Besseren belehren lassen. „Das BVG sagt jetzt, dass es doch möglich ist, die UVP nachträglich zu erstellen und dass wir als OVG das abschließend klären müssen. Ob das so richtig ist, weiß ich nicht", sagte Lau der NRZ. Es wirke fast so, als habe das Bundesverwaltungsgericht nicht den Mut gehabt, eine Entscheidung zu treffen, kritisieren die Münsteraner Richter. Es entstehe der Eindruck, dass sie den Flugbetrieb nicht gefährden wollten. „Aus Rücksichtnahme auf Arbeitsplätze, Infrastruktur und Politik". Persönlich sei er eher davon ausgegangen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG bestätigt und die Revision zurückgewiesen hätte.

Und wie geht es weiter? „Wir warten zunächst auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts", erklärt Lau. Die Akten würden dann geprüft. „Danach läuft es wie ein normales Berufungsverfahren ab", verdeutlicht Ulrich Lau. Dann stelle sich die Rechtsfrage, ob die festgestellten Fehler in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können, zur vollständigen Aufhebung der Genehmigung führen oder sogar ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich sei.

Kläger-Anwalt wartet ab

Rechtsanwalt Uwe Ring, der das Kevelaerer Ehepaar Siegel vertritt, wartet die Umweltverträglichkeitsprüfung ab, die die Bezirksregierung vor einigen Wochen auf den Verfahrensweg gebracht hat. Aus seiner Sicht wird das OVG vermutlich im Laufe des nächsten Jahres entscheiden. Und damit über die Frage, ob die Abwägungsfehler so eklatant waren, dass sie nicht geheilt werden können. An ein komplettes „Aus" für den Flughafen glaubt Uwe Ring nicht: „Die Politik wird alles versuchen, um die flugrechtliche Genehmigung zu erhalten." Für den Flughafen sei die Leipziger Entscheidung unglücklich, denn Rechtssicherheit sei dadurch nicht geschaffen worden. Im Interesse seiner Mandanten sieht er die Entscheidung sehr positiv: „Das ist in meinem Sinne. Wir haben die Möglichkeit auf Flugrouten und -zeiten noch Einfluss zu nehmen."

Für die Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm und Luftverschmutzung erklärte deren Vorsitzende Heike van Straelen: „Wir haben bei der Bezirksregierung im Rahmen der UVP Einspruch eingelegt. Damit haben wir alles getan, wir warten jetzt in Ruhe ab."

Bezirksregierung zuversichtlich

Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei eingeleitet, die Einwendungsfrist in Deutschland beendet, in den Niederlanden ende sie am 27. Oktober. Danach werde das Prüfungsverfahren auf den Weg gebracht, betont Ulrich Marten, Dezernent für Luftverkehr bei der Bezirksregierung. „Dann werden wir uns überlegen müssen, ob wir die Betriebsgenehmigung ändern", sagt er mit Blick auf die vom Gericht kritisierten Flugzeiten vor allem abends zwischen 23 und 24 sowie morgens zwischen fünf und sechs Uhr. Das alles werde dann in eine Änderungsgenehmigung einfließen. „Ich bin relativ zuversichtlich, dass wir dann alle Punkte abgearbeitet haben, die das Gericht moniert hat", sagt Marten.