Weeze

Gerichtserfolg für Airport Niederrhein
Das Bundesverwaltungsgericht hat pro Weeze entschieden.


(RPO) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag
entschieden, im Fall des Airports Niederrhein die Revision gegen das
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zuzulassen. Nun ist der Weg
frei für ein ausführliches Verfahren vor dem Bundesgericht.

Zu Jahresbeginn 2006 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster auf die
Klage zahlreicher Anwohner und einer benachbarten niederländischen
Gemeinde hin die bisherige Genehmigung für den Flughafen Niederrhein
aufgehoben, auch weil für die Prüfung der Umweltverträglichkeit kein
formelles Verfahren durchgeführt worden sei.

Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht hatte das Gericht damals
ausgeschlossen. Hiergegen hatte die Bezirksregierung Düsseldorf sofort
Beschwerde in Leipzig erhoben.

Nach dem Zulassen der Revision kann der Flugbetrieb in Weeze also
weitergehen und ist von 5 Uhr bis 24 Uhr allgemein, von 0 Uhr bis 5 Uhr
in bestimmten Ausnahmefällen zugelassen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun am Donnerstag die Revision gegen
das Urteil des OVG Münster wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Das Revisionsverfahren könne dazu beitragen - so die Begründung -, die
Rechtsprechung zu den Anforderungen an Änderungsgenehmigungen für die
zivile Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes weiterzuentwickeln.

Die Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter wurde bei den über 250
Mitarbeitern des Flughafens und der dort angesiedelten Firmen und
Behörden mit Freude und Erleichterung aufgenommen. Flughafenchef Ludger
van Bebber sagte: " Die Zulassung der Revision ist für uns, unsere
Partner und unsere Kunden ein klares und richtiges Signal. Wir sind uns
sicher, dass wir den Flughafen nun zügig weiterentwickeln können."

Quelle: RP-Online, 1.2.2007